Gemeinde Flein

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Bauvorhaben

Bauvorhaben realisieren

Bauen2

Sie wollen ein Bauvorhaben realisieren - keine Angst vor dem Dschungel der Baurechtsparagraphen

  • grundsätzlich kann mit einer Bauvoranfrage im Vorfeld Ihrer konkreten Planung Wichtiges rechtssicher abgeklärt werden
  • anschließend oder gleich von Anfang an führt der Weg über das Baugenehmigungsverfahren. In bestimmten Fällen ist auch das Kenntnisgabeverfahren (Baufreigabe bzw. Baubeginn ohne Baugenehmigung) möglich, manche Bauvorhaben können sogar verfahrensfrei sein
  • wegen dem abzuklärenden Sachverhalt empfehlen wir eine telefonische Terminvereinbarung
  • erforderliche Antragsformulare können Sie über die Internetseite des Landratsamt Heilbronn abrufen - ansonsten sind die wesentlichen Formularsätze auch bei uns erhältlich
  • als Genehmigungsbehörde prüft und berät Sie auch das zuständige Baurechtsamt im Landratsamt Heilbronn

Bauen 09

Genehmigungsbehörde

Gerne prüft und berät Sie auch das zuständige Baurechtsamt im Landratsamt Heilbronn.

Bauen, Umwelt & Planen
Fon: 07131 994-308
Fax: 07131 994-1372
E-Mail schreiben

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1. Obergeschoss
Zimmer 206
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