Neues aus Flein
Neuigkeiten zum Corona-Virus
"Notbremse" im Landkreis Heilbronn
7-Tages-Inzidenz von 100 überschritten
Allgemeinverfügung des Landkreises - Notbremse ab dem 24. März 2021
Hilfe für die Seele in der Coronazeit
Die Pandemie ist für viel Menscheneine große Belastung. Weig gehen wir mit der psychischen Herausforderung um?
Tipps und Hilfsangebote finden sie hier
Corona-Schnelltest in Flein
Kostenfreier Schnelltest nach der Testverordnung des Bundes.
möglich:
- Bürgertreff Flein, Ilsfelder Str. 16 (durch Fleiner Apotheke) Buchen Sie Ihren Termin hier
- Parkplatz EDEKA-Frank, Erlachstr. 45 (durch M&M Lifeline GbR) immer mittwochs 15.30 bis 17.30 Uhr
Corona-Impfung im Landkreis Heilbronn
Kreisimpfzentrum in Ilsfeld
Seit Ende Dezember 2020 erfolgen die Impfungen gegen COVID-19 in den zehn Zentralen Impfzentren (ZIZ) in Baden-Württemberg. Seit dem 22. Januar 2021 nahmen auch die rund 50 Kreisimpfzentren (KIZ) in allen Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg Ihre Arbeit auf.
Das Kreisimpfzentrum des Landkreises Heilbronn ist in der Tiefenbachhalle in Ilsfeld-Auenstein eingerichtet. Termine für eine Impfung im KIZ in Ilsfeld können telefonisch unter der Nummer 116 117 oder auf der zentralen Webseite unter www.impfterminservice.de vereinbart werden. Es können keine Termine vor Ort oder über die Corona-Hotline des Landkreises vereinbart werden. Wer ohne Termin im KIZ erscheint, kann nicht geimpft werden.
Zusätzlich zu den Impfzentren sind mobile Teams unterwegs, um Menschen zu erreichen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, z. B. in Alten- und Pflegeheimen. Mittelfristig soll die Impfung bei den Hausärzten stattfinden.
Die Impfung gegen COVID-19 erfolgt schrittweise, denn zuerst müssen die Menschen geschützt werden, die das höchste Risiko haben. Die Reihenfolge der Impfungen ist in einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt, die auf der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (RKI) aufbaut. Demnach werden jetzt im ersten Schritt unter anderem Personen geimpft, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, die in Pflegeheimen betreut werden oder tätig sind, oder auch Personal auf Intensivstationen, in Notaufnahmen und Rettungsdiensten. Die Zugehörigkeit zur impfberechtigten Gruppe muss vor Ort anhand eines Ausweisdokumentes oder einer Arbeitgeberbescheinigung nachgewiesen werden.
Allgemeine Informationen zur Corona-Impfung, eine Übersicht der Reihenfolge der Impfungen sowie weiterführende Informationsmöglichkeiten sind unter www.landkreis-heilbronn.de/coronavirus abrufbar. Ausführliche Informationen mit häufig gestellten Fragen und Antworten hat das Land Baden-Württemberg unter www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-impfzentren/ zusammengestellt .
Corona-Fallzahlen im Land und Landkreis Heilbronn
aktuelle Corona-Verordung des Landes Baden-Württemberg
Die Änderungservordnung zur CoronaVO in der aktuell gültigen Fassung finden Sie über den nachstehenden Link. Die Baden-Württembergische Landesreigierung geht weiter den Weg der vorsichtigen Lockerungen.
Änderungsverordnung zur CoronaVO Baden-Württemberg- aktuelle Fassung
Alle Verordnungen des Landes auf einen Blick
Alle aktuellen Verordungen des Landes Baden-Württemberg auf einen Blick finden Sie hier:
aktuelle Verordnung zur Einreise und Digitale Einreiseanmeldung
Die aktuelle Fassung der Corona-Einreise-Verordnung finden Sie hier:
und hier geht´s zur Digitalen Einreiseanmeldung
Corona-Virus - Wissenswertes rund um Schule und Kitas
Bußgeldkatalog zur CoronaVO
Plattform für "Pflegereserve"
Die Plattform www.pflegereserve.de/#/bw bringt derzeit nicht in der Pflege aktive Pflegekräfte und Fachkräfte pflegenaher Berufsgruppen, die helfen wollen schnell und unbürokratisch mit medizischen und pflegerischen Einrichtungen zusammen, die weitere professionelle Unterstützung benötigen.
Erweiterung der Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte, Stand: 22.03.2020
Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Reigerungschefinnen und Regierungschefs der Länder
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen am 22.März 2020 folgenden Beschluss:
Erweiterung der Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte: Stand 22.03.2020
Allgemeinverfügung des Landkreises Heilbronn zur häuslichen Absonderung
Aktuelle Informationen der Bundesregierung zum Corona-Virus in verschiedenen Sprachen
Aktuelle Informationen des Sozialministeriums Baden-Württemberg
Entschädigung und Unterstützung für Betriebe und Unternehmen
Land und Bund erarbeiten Wirtschaftsförderungs- und sonstige Unterstützungskonzepte. Unternehmen, die sich über die bereitstehenden Hilfsangebote informieren wollen, können sich telefonisch oder per E-Mail an die Hotline der L-Bank-Wirtschaftsförderung wenden: ☎ 0711 122-2345 oder per E-Mail an wirtschaftsfoerderung@l-bank.de
Beratungsangebot der IHK
Die Industrie- und Handelskammer hat für Mitgliedsbetriebe eine Beratungshotline eingerichtet, die von 8 bis 20 Uhr unter ☎ 0711 2005 1677 erreichbar ist.