Dienstleistungen
Kündigung während der Elternzeit beantragen
Während der Elternzeit haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Kündigungsschutz.
Nur in besonderen Fällen können Sie als Arbeitgeber ausnahmsweise mit Zustimmung der zuständigen Stelle das Arbeitsverhältnis kündigen.
Zuständigkeit
- wenn die Voraussetzungen für die Zulässigkeitserklärung entweder nur nach dem Elternzeitgesetz oder nur nach dem Mutterschutzgesetz erfüllt sind: der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
- wenn die Voraussetzungen für die Zulässigkeitserklärung gleichzeitig nach dem Elternzeitgesetz und nach dem Mutterschutzgesetz vorliegen: das Regierungspräsidium
Voraussetzungen
Das Interesse des Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss wegen außergewöhnlicher Umstände das Interesse des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin am Fortbestand des Arbeitsverhältnisses überwiegen. Solche außergewöhnlichen Umstände können beispielsweise eine Betriebsschließung oder eine vorsätzliche Pflichtverletzung des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin sein.
Unterlagen
abhängig vom Einzelfall
Ablauf
Sie müssen die Zulässigkeitserklärung der beabsichtigten Kündigung schriftlich beantragen.
Aus dem Antrag muss hervorgehen, ob die Grundlage der gewünschten Zulässigkeitserklärung die Kündigungsvorschriften des Mutterschutzgesetzes oder des Elternzeitgesetzes ist. Bei gleichzeitigem Vorliegen der Voraussetzungen für die Zulässigkeitserklärung nach Elternzeitgesetz und Mutterschutzgesetz müssen Sie die Zulässigkeit einer Kündigung nach beiden Vorschriften beantragen.
Vor der Entscheidung bietet die zuständige Stelle der betroffenen Person und der Mitarbeitervertretung an, sich zu äußern.
Kosten
abhängig vom Einzelfall und dem tatsächlichen Aufwand: EUR 200,00 - 1.000
Formulare
Rechtsgrundlagen
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Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, beauftragt vom Sozialministerium, hat dessen ausführliche Fassung am 05.03.2020 freigegeben.