Gemeinderäte
Gemeinderäte in der Übersicht
Als “Hauptorgan der Gemeinde” und “Vertretung der Bürger” beschreibt die Gemeindeordnung Baden-Württemberg Status und Aufgabe des Gemeinderats. Ihm obliegt es, die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde festzulegen und über nahezu alle ihre Angelegenheiten zu entscheiden, sofern nicht der Bürgermeister hierfür zuständig ist. Auch für die Überwachung der gefassten Gemeinderatsbeschlüsse ist der Gemeinderat zuständig.