Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 47d Abs. 3 BImSchG
Die Gemeinde Flein ist aufgrund der hohen Verkehrsbelastungen an den Hauptverkehrsstraßen verpflichtet, einen Lärmaktionsplan der Stufe 4 im Rahmen der EU-Umgebungslärmrichtlinie aufzustellen. Neben den Lärmeinwirkungen durch den Verkehr auf der Landesstraße L 1100 gehen von weiteren Straßen erhebliche Lärmbelastungen aus. Daher werden ergänzend auch die Horkheimer Straße K 2079 in den Lärmaktionsplan einbezogen. Damit bietet der Lärmaktionsplan eine einheitliche Grundlage für die weitere Diskussion von Lärmminderungsmaßnahmen an den untersuchten Straßen.
Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, Lärmprobleme und Lärmauswirkungen durch Hauptverkehrsstraßen zu erkennen und schädliche Auswirkungen auf die Bevölkerung zu verhindern oder zu mindern. Gleichzeitig sollen ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden.
Der Gemeinderat hat am 20.03.2025 in öffentlicher Sitzung das Maßnahmenkonzept bzw. den Inhalt der Fortschreibung des Lärmaktionsplans beraten und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Folgende Maßnahmen zur Lärmminderung werden gefordert:
- lärmmindernder Belag an der L1100 entlang der Sommerhöhe
- Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h ganztags auf der Horkheimer Straße K 2079
- Schallschutzfensterprogramm
- ganztägiges LKW-Fahrverbot (>3,5t)
- Definition sogenannter „Ruhiger Gebiete“: Grafenberg, Fleiner Wald, Altenberg, Eselsberg, Quellgebiet Leberbrunnen und Deinenbach
Gemäß § 47d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) soll die Öffentlichkeit zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne gehört werden. Vor allem die betroffenen Bürger sollen rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit erhalten, an der Ausarbeitung und der Überprüfung von Lärmaktionsplänen mitzuwirken. Hierzu haben Sie bis zum 05.05.2025 die Gelegenheit.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen durch jedermann abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per Email an bauamt(@)flein.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch an die Postadresse der Gemeinde Flein, Kellergasse 1, 74223 Flein gesendet oder schriftlich beim Fachbereich Planen und Bauen abgegeben werden. Während der Dienstzeiten können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift beim Fachbereich Planen und Bauen abgegeben werden.
Bei elektronisch oder schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollen die volle Anschrift und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks angegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Neben der Veröffentlichung im Internet besteht eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit durch die öffentliche Auslegung im Rathaus, Kellergasse 1, 74223 Flein (Zimmer 1.21), wo die genannten Unterlagen eingesehen werden können.
Flein, den 31.03.2025
gez. Alexander Krüger
Bürgermeister