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Ablesung der Wasserzähler

icon.crdate26.08.2024

Wichtige Information zur Ablesung der Wasserzähler 2024

Ablesung der Wasserzähler

Wichtige Information zur Ablesung der Wasserzähler 2024
Aufgrund einer Systemumstellung in der Finanzverwaltung muss die Ablesung der Wasserzähler in 2024 einmalig früher erfolgen.

Die Ablesung 2024 findet in der Zeit vom 16. September bis einschließlich 07. Oktober 2024 statt. Bitte beachten Sie dazu:

Wie auch in den letzten Jahren soll die Ablesung der Wasserzähler durch die Wasserabnehmer, d.h. Grundstückseigentümer selbst erfolgen.
Die vorbereiteten Antwortkarten werden in den nächsten Tagen für jeden abzulesenden Wasserzähler an die Grundstückseigentümer versandt.  

Alternativ steht Ihnen zur Abgabe Ihres Zählerstandes auch die „Wasserzählerkarte ONLINE“ auf unserer Homepage zur Verfügung. Die Zugangsdaten für die Online-Abgabe finden Sie auf dem Anschreiben zur Zählerstandsmeldung.

Bitte vergleichen Sie zunächst unbedingt die vorgedruckte Zählernummer mit der im Rand ein-gravierten Nummer Ihres Wasserzählers, und tragen Sie den Zählerstand (ohne Nachkommastellen) und das Ablesedatum in die vorgesehenen Felder ein.

Die Rückgabe oder Rücksendung der unter-schriebenen Antwortkarte muss bis spätestens Montag, 07. Oktober 2024 erfolgen.

Im Rathaus-Foyer steht eine große Box, in die Sie Ihre Wasserkarte nach wie vor persönlich einwerfen können. Selbstverständlich kann uns der Zählerstand auch per Postkarte mit 0,85 EUR frankiert, per Telefax 07131 5007-69 oder E-Mail steueramt(@)flein.de übermittelt werden.

Der abgelesene Verbrauch wird maschinell zum Jahresende hochgerechnet und bildet so die Grundlage für die Wasserzins- und Abwassergebührenabrechnung 2024. Die entsprechenden Bescheide werden den Anschlussnehmern voraussichtlich bis Ende November 2024 zugestellt.

Ergibt sich durch die vorgezogene Ablesung der Wasserzähler eine Überzahlung oder Unterdeckung wird diese in der nächsten Abrechnungsperiode 2025 berücksichtigt.

Sollte uns der Zählerstand bis zum 07. Oktober 2024 nicht vorliegen, wird eine Schätzung des Verbrauchs erfolgen.
Alle Zählerstände, die nach der genannten Frist eingehen, können für die Abrechnung 2024 nicht mehr berücksichtigt werden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter Tel. 07131 5007-51 od. 53 gerne zur Verfügung.

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