Wahlbenachrichtigungen
In den nächsten Tagen, spätestens bis zum 02.02.2025 werden die Wahlbenachrichtigungen zur Wahl des 21. Deutschen Bundestag am Sonntag, den 23. Februar 2025 zugestellt. Wir bitten Sie, dies bei der Durchsicht Ihrer Post zu beachten, ebenso die Eintragungen auf Ihrer Wahlbenachrichtigung (insbesondere Angaben zu persönlichen Daten und Wahlraum).
Wahlscheinanträge (Briefwahl)
Wenn Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal, sondern in einem anderen Wahlbezirk Ihres Wahlkreises (Wahlkreis 266 Neckar-Zaber) oder durch Briefwahl wählen wollen, sollten Sie rechtzeitig einen Wahlschein beantragen – am besten gleich dann, wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.
Wir weisen allerdings darauf hin, dass Wahlschein und Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst etwa zwei Wochen vor dem Wahltermin versandt werden können, da vorher keine Stimmzettel zur Verfügung stehen werden.
Beantragen Sie den Wahlschein mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beim Bürgermeisteramt oder bequem über den Online Wahlschein. Der Wahlschein mit dem Stimmzettel und Umschlägen (Rot und Weiß) werden Ihnen dann zugestellt.
Achtung: Die Wahlbriefe müssen am Wahltag bis spätestens 18 Uhr bei der angegebenen Adresse eingetroffen sein.
Weitere Informationen zur Bundestagwahl finden Sie im Internet auf unserer Homepage oder unter www.bundestagswahl-bw.de.
Repräsentativer Wahlbezirk (Wahlbezirk I - Rathaus Foyer)
Wie bereits bei früheren Parlamentswahlen wird auch bei der Bundestagswahl 2025 eine repräsentative Wahlstatistik nach dem Wahlstatistikgesetz durchgeführt. Dafür hat die Bundeswahlleiterin im Einvernehmen mit der Landeswahlleiterin und dem Statistischen Landesamt und unter Einbeziehung der betroffenen Städte und Gemeinden knapp 2.700 Wahlbezirke (einschließlich 900 Briefwahlbezirke) zufällig ausgewählt, darunter auch der Urnenwahlbezirk 100-01 (Wahlbezirk I – Rathaus Foyer) der Gemeinde Flein.
Die Wählerinnen und Wähler des Urnenwahlbezirks erhalten deshalb Stimmzettel mit einem Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und sechs Altersgruppen. Dieser Unterscheidungsaufdruck ist auf dem Stimmzettel in der linken oberen Ecke angebracht.
Mit der repräsentativen Wahlstatistik lässt sich das Wahlverhalten, und zwar die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe, nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe analysieren. Sie gibt – über das amtliche Wahlergebnis hinaus – Informationen, in welchem Umfang sich die Wahlberechtigten nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen an der Wahl beteiligt und wie sie abgestimmt haben. Zudem gibt sie Auskunft, auf welche Weise Stimmen ungültig abgegeben wurden. Die Statistik ist anonym, es werden keine personenbezogenen Daten erhoben – das Wahlgeheimnis bleibt gewahrt.
Die Daten aus der repräsentativen Wahlstatistik werden nach der Wahl vom Statistischen Landesamt und vom Statistischen Bundesamt ausgewertet.
Ein Merkblatt der Bundeswahlleiterin mit weiteren Informationen und dem rechtlichen Hintergrund zur repräsentativen Wahlstatistik finden Sie im Internet:
www.bundeswahlleiterin.de(Bereich „Bundestagswahl“ unter „Informationen für Wählende" „Repräsentative Wahlstatistik“).
Merkblatt der Bundeswahlleiterin zum repräsentative Wahlbezirk