
Die Ablesung 2025 findet in der Zeit vom 17. November bis einschließlich 05. Dezember 2025 statt. Die Anschreiben zur Ablesung der Wasserzähler werden in KW 46 von unserem Dienstleister versandt. Bitte beachten Sie dazu:
Wie auch in den letzten Jahren soll die Ablesung der Wasserzähler durch die Wasserabnehmer, d.h. Grundstückseigentümer selbst erfolgen.
Die vorbereiteten Antwortkarten werden in den nächsten Tagen für jeden abzulesenden Wasserzähler an die Grundstückseigentümer versandt.
Alternativ steht Ihnen zur Abgabe Ihres Zählerstandes auch die „Wasserzählerkarte ONLINE“ unter www.ablesen.de/flein zur Verfügung. Die Zugangsdaten für die Online-Abgabe finden Sie auf dem Anschreiben zur Zählerstand Mitteilung.
Bitte vergleichen Sie zunächst unbedingt die vorgedruckte Zählernummer mit der im Rand ein-gravierten Nummer Ihres Wasserzählers, und tragen Sie den Zählerstand und das Ablesedatum in die vorgesehenen Felder ein.
Wir bitten um Rücksendung der ausgefüllten Antwortkarte an die dort genannte Anschrift bis spätestens Freitag, 05. Dezember 2025.
Der abgelesene Verbrauch wird maschinell zum Jahresende hochgerechnet und bildet so die Grundlage für die Wasserzins- und Abwassergebührenabrechnung 2025. Die entsprechenden Bescheide werden den Anschlussnehmern voraussichtlich Ende Januar 2025 zugestellt.
Sollte die Meldung des Zählerstands bis zum 05. Dezember 2025 nicht vorliegen, wird gemäß den gesetzlichen Vorschriften eine maschinelle Schätzung des Verbrauchs errechnet. Um spätere Reklamationen und Überzahlungen zu vermeiden, bitten wir dringend darum, den tatsächlichen Zählerstand innerhalb des Ablesezeitraum über die genannten Mitteilungswege im Anschreiben mitzuteilen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter Tel. 07131 5007-51 od. 53 gerne zur Verfügung.
Ihre Gemeindeverwaltung Flein



