Steuern & Gebühren: ChangeMe

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Gemeinde Flein
…auf der Sonnenseite Württembergs
Stellenangebote

Steuern & Gebühren

Hier finden Sie alle Informationen zu Steuern und Gebühren der Gemeinde Flein in der Übersicht. 

Wasser- & Abwassergebühren

Wasserverbrauchsgebühr:

  • bis 31.12.2015: 1,87 €/m³ + 7% Mwst
  • bis 31.12.2016: 1,85 €/m³ + 7% Mwst
  • bis 31.12.2017: 1,80 €/m³ + 7% Mwst
  • bis 31.12.2018: 1,83 €/m³ + 7% Mwst
  • bis 31.12.2019: 1,94 €/m³ + 7 % Mwst
  • bis 31.12.2021: 1,90 €/m³ + 7 % Mwst
  • bis 31.12.2022: 1,86 €/m³ + 7 % Mwst
  • ab 01.01.2023: 1,94 €/m³ + 7 % Mwst
    Zählergebühr: 0,87 € je angef. Monat + 7% MwSt.

Abwassergebühren:

Schmutzwassergebühr:

  • bis 31.12.2015: 1,89 €/m³
  • bis 31.12.2016: 1,81 €/m³
  • bis 31.12.2017: 1,60 €/m³
  • bis 31.12.2018: 1,60 €/m³
  • bis 31.12.2019: 1,53 €/m³
  • bis 31.12.2021: 1,38 €/m³
  • ab 01.01.2022: 1,18 €/m³

Niederschlagswassergebühr:

  • bis 31.12.2015: 0,40 €/m²
  • bis 31.12.2016: 0,40 €/m²
  • bis 31.12.2017: 0,37 €/m²
  • bis 31.12.2018: 0,37 €/m²
  • bis 31.12.2019: 0,35 €/m²
  • ab 01.01.2021: 0,32 €/m²

Die Abrechnung erfolgt jeweils im Februar. Es werden außerdem drei Abschlagszahlungen zum 31. März, 30. Juni und 30. September des Jahres festgesetzt. Seit vielen Jahren erfolgt die Zählerstands-Ermittlung der Wasserzähler durch Selbstablesung. Ähnlich wie bei der Ablesung der Stromzähler erhalten die Wasserkunden am Ende des Jahres Ablesekarten und teilen den Zählerstand der Wasseruhr selbst mit. Anhand der eingereichten Rechnungen wird die Jahresrechnung über den tatsächlichen gesamten Jahresverbrauch erstellt.

Ein gut gemeinter Rat zum Wasserzähler ...

Jedes Jahr zur Ablesung der Wasserzähler oder spätestens nach dem Versand der Wasser- und Abwassergebührenbescheide wird die Gemeindeverwaltung in wenigen Einzelfällen damit konfrontiert, dass der Wasserzähler ungenau und zu viel gemessen habe. Auf Antrag des Grundstückeigentümers kann eine eichrechtliche Überprüfung des Wasserzählers erfolgen. In der Vergangenheit war jedoch in keinem Fall das Messergebnis zu beanstanden. Sofern der Wasserzähler nicht zu beanstanden ist, liegt die Beweislast über den Wasserverbrauch beim Grundstückseigentümer. Unsere dringende Empfehlung lautet daher: Kontrollieren Sie Ihren Wasserverbrauch in Ihrem eigenen Interesse regelmäßig. Damit können Sie Unregelmäßigkeiten zeitnah feststellen. In den meisten Fällen sind die ungewünschten Wasserverbraucher in einer defekten Toilettenspülung oder in einem Rohrbruch zu finden. Wenn Sie sich sicher sind, dass im Haus keine Verbraucher Wasser entnehmen (z.B. keine Waschmaschine, keine Spülmaschine läuft und z.B. auch sonst niemand im Bad ist), schauen Sie sich Ihre Wasseruhr einmal genau an. Drehen sich die Zeiger trotzdem, so deutet dies auf einen „schleichenden“ Wasserverbrauch hin. Durch einen unbemerkten Wasserverbraucher können schnell einige Hundert Euro an Wasser- und Abwassergebühren entstehen. Sie können daher durch das regelmäßige Ablesen Ihrer Wasseruhr diesen Mehrkosten entgehen. Die Gemeinde hat leider keine Möglichkeit einen Nachlass zu gewähren. Aus gegebener Veranlassung wird noch darauf hingewiesen, dass die Vorauszahlung sich nur auf den Verbrauch bezieht, welcher über die  gemeindliche Wasseruhr (Hauptzähler) gemessen wird. Privatrechtliche Vorauszahlungsvereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter haben für die Gemeinde keine Bedeutung. Dies gilt auch, wenn private Zwischenuhren eingebaut sind.

Eigentumswechsel

Bei Eigentumswechsel geht die Gebührenschuld auf den neuen Anschlussnehmer über. Eigentumswechsel ist der Gemeindeverwaltung umgehend mitzuteilen.

Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

Bekanntlich wurde rückwirkend zum 01.01.2010 für die Berechnung und Bezahlung des Wasserzinses und der Abwassergebühren die sog. gesplittete Abwassergebühr eingeführt. Die Abwassergebühren werden daher in eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt. Die Schmutzwassergebühr bemisst sich weiterhin nach dem Frischwassermaßstab, die Niederschlagswassergebühr nach der Größe der versiegelten und an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen Flächen. Wer zukünftig an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Flächen ver- oder entsiegelt bzw. den Versiegelungsgrad angeschlossener Flächen verändert, hat dieses im Rahmen der Auskunftspflicht innerhalb eines Monats der Gemeinde mitzuteilen.

Beschaffenheit des Trinkwassers in Flein – Jahresmittelwerte 2023

Die Gemeinde Flein bezieht ihr Wasser ausschließlich vom Zweckverband Bodenseewasserversorgung. Dieser bereitet das Wasser auf, bevor es auf die Reise nach Flein geht. Gemäß § 11 der aktuellen Fassung der Trinkwasserverordnung dürfen während der Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung des Trinkwassers nur Aufbereitungsstoffe verwendet werden, die in einer Liste des Bundesministeriums für Gesundheit enthalten sind. Es werden dafür die Zusatzstoffe  Ozon zur Oxidation und Desinfektion sowie Chlor zur Desinfektion verwendet.

Das abgegebene Trinkwasser weist eine hervorragende Beschaffenheit auf. Das Trinkwasser liegt mit 1,61 Millimol Calciumcarbonat pro Liter (entspricht ehemals 9 Grad deutscher Härte) im mittleren Bereich des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes. Es hat einen pH-Wert von 8,0 und weist einen ausgewogenen Mineraliengehalt auf. Der Nitratgehalt ist mit 4,0 mg/l niedrig, somit ist das Trinkwasser auch für die Zubereitung von Säuglingsnahrung bestens geeignet.

Detaillierte Daten können über die Homepage des Zweckverbands Bodenseewasserversorgung unter www.bodensee-wasserversorgung.de/trinkwasser/trinkwasser-untersuchungen.html abgerufen werden.

 

Grundsteuer

Ab dem 01.01.2025 gelten folgende Hebesätze:

  • Der Grundsteuer-Hebesatz für Grundstücke (Grundsteuer B) beträgt 170 v. H.
  • Der Grundsteuer-Hebesatz für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) beträgt 850 v. H.

Folgende Fälligkeiten für die Grundsteuerraten sind zu beachten:  

Die Grundsteuerjahresbeträge sind in vierteljährlichen Raten am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. 

Hinweis bei Eigentumswechsel

Bei Grundstücksveräußerungen ist der bisherige Eigentümer weiterhin solange zur Zahlung der Grundsteuer an die Gemeinde verpflichtet, bis der Steuermessbescheid des Finanzamtes vorliegt (Zurechnungsfortschreibung). Dies erfolgt auf den dem Eigentumswechsel folgenden 1. Januar eines Jahres.

Flyer Eigentümerwechsel von Grundbesitz nach dem 01.01.2022 (PDF-Dokument, 203,11 KB, 04.07.2022)

  

Grundsteuerreform

Verlängerung Abgabefrist Grundsteuererklärung (PDF-Dokument, 321,26 KB, 17.10.2022)

www.grundsteuer-bw.de

Erklärvideo für Mein ELSTER

Die neue Grundsteuer für Baden-Württemberg (PDF-Dokument, 391,07 KB, 09.06.2022)

Die aktuellen Bodenrichtwerte finden Sie unter folgendem Link:
https://www.gutachterausschuesse-bw.de

Grundsteuerreform (PDF-Dokument, 103,32 KB, 27.02.2023)

Gewerbesteuer

  • Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt 350 v. H.

Besteuert wird jeder Gewerbebetrieb. Grundlage für den Gewerbesteuerbescheid ist der Gewerbesteuermessbescheid des jeweiligen Finanzamtes. Multipliziert mit dem Hebesatz ergibt sich die Gewerbesteuer. Während des laufenden Betriebsjahres werden Vorauszahlungen erhoben. Diese werden zu den Terminen: 15. Februar, 15. Mai, 15, August und 15. November fällig. Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass bei Zahlungsverzug die gesetzlichen Säumniszuschläge von einem Prozent je angefangenen Monat erhoben werden müssen. Bei abgeschlossenen Geschäftsjahren findet eine Festsetzung der Gewerbesteuer statt. Führt diese zu einer Nachforderung oder Erstattung, wird dieser Betrag verzinst. Die Verzinsung beginnt 15 Monate nach Ablauf des Jahres, für das die Steuer zu zahlen ist. Sie endet mit dem Tag, an dem die Steuerfestsetzung wirksam wird. Der Zinssatz beträgt 0,5 % je Monat.

Kindertageseinrichtungen & Verlässliche Grundschule

Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen ab 01.09.2023 - Download (PDF-Dokument, 120,07 KB, 30.08.2023)

Verlässliche Grundschule (nur an Schultagen):

  • 07:30 Uhr bis 08:30 Uhr und 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr
  • 50,00 Euro/Monat (bei 11 Monatsbeiträgen)

Modul 2:

  • 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr
  • 6,00 Euro/Monat je Wochentag

Modul 3

  • 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • 11,00 Euro/Monat je Wochentag

Hundesteuer

  • Ersthund: 96,00 €
  • jeder weitere Hund: 192,00 €
  • 1 Kampfhund: 696,00 €
  • jeder weitere Kampfhund: 1.392,00 €

SEPA Lastschriftmandat

Hier (PDF-Dokument, 212,62 KB, 19.06.2023) können Sie sich das SEPA Lastschriftmandat herunterladen.

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