Dienstleistungen: ChangeMe

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Gemeinde Flein
…auf der Sonnenseite Württembergs
Stellenangebote

Berufsausbildungsverhältnis nach der Probezeit kündigen

Sie können als Arbeitgeber einem Auszubildenden noch nach Ablauf der Probezeit kündigen, jedoch nur fristlos. Dafür muss ein wichtiger Grund vorliegen.

Hinweis: In vielen Fällen können frühzeitige Gespräche mit den Auszubildenden, der Jugendvertretung oder dem Betriebsrat helfen, Probleme zu beseitigen. Hilfestellung bieten auch die Ausbildungsberater und Ausbildungsberaterinnen der für die Ausbildung zuständigen Stellen. Beratung und Hilfe zum Umgang mit problematischen Auszubildenden erhalten Sie auch bei Kammern oder Innungen und Berufsschulen.

Ein besonderer Kündigungsschutz gilt für

  • Angehörige der Jugendvertretung,
  • Wehrdienstleistende,
  • Schwangere,
  • Auszubildende in Elternzeit und
  • Menschen mit schweren Behinderungen.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Kündigung von Auszubildenden nach der Probezeit sind:

  • Die Kündigung erfolgt fristlos und aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn die Fortsetzung der Ausbildung bis zu ihrem Ende nicht zumutbar ist unter
    • Berücksichtigung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalles und
    • Abwägung der Interessen der Vertragsparteien (Ausbildungsbetrieb und Auszubildende).
      Je weiter fortgeschritten die Ausbildung ist, umso strenger sind die Anforderungen an den Kündigungsgrund. Kurz vor Beendigung der Ausbildung ist eine Kündigung nur noch in ganz besonderen Ausnahmefällen möglich.
  • Bei verhaltensbedingten Kündigungen müssen Sie die Auszubildenen vor dem Aussprechen der Kündigung im Regelfall bereits wegen eines ähnlich gelagerten Fehlverhaltens des oder der Auszubildenden in der Vergangenheit abgemahnt haben. Bei schwerem Fehlverhalten (wie beispielsweise einem Diebstahl) können Sie die Kündigung im Einzelfall auch ohne vorherige Abmahnung aussprechen.
  • Der Ausbildungsbetrieb muss alle Möglichkeiten ausschöpfen, die zu einem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung führen könnten. Dazu zählt beispielsweise
    • die Auszubildenden in eine andere Abteilung zu versetzen,
    • die Ausbildung in einem Verbundbetrieb oder in einer außerbetrieblichen Bildungsstätte zu ermöglichen.

Die rechtlichen Voraussetzungen sind im Einzelfall kompliziert. Lassen Sie sich durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beraten.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Betriebsrat vor der Kündigung anhören. Die Kündigung muss schriftlich unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.

Hinweis: Bei minderjährigen Auszubildenden müssen Sie die Kündigung gegenüber den gesetzlichen Vertretern (die Eltern) erklären. Allgemeine Informationen über die Formalien einer außerordentlichen Kündigung finden Sie im Kapitel "Kündigung durch den Arbeitgeber".

Bei behinderten Auszubildenden müssen Sie vor der Kündigung die Zustimmung des Integrationsamtes einholen.

Bei einer wirksamen Kündigung müssen Sie die Auszubildenden aus dem Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse abmelden. Ein Formular finden Sie beispielsweise auf den Seiten der Handwerkskammer. Außerdem müssen Sie Ihre Auszubildenden bei der Berufsschule und bei der Krankenkasse abmelden.

Fristen

Die Kündigung muss dem oder der Auszubildenden innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Fehlverhaltens zugehen.

Bei der Kündigung von Minderjährigen müssen die gesetzlichen Vertreter die Kündigung auch innerhalb dieser zwei Wochen erhalten.

Unterlagen

keine

Sonstiges

Die Auszubildenden können sich gegen die Kündigung wenden. Besteht bei der zuständigen Stelle ein Schlichtungsausschuss, müssen sie zunächst dort die Durchführung der Schlichtung beantragen. Je nach Ausgang des Schlichtungsverfahrens können sie danach Klage beim Arbeitsgericht erheben.

Zuständigkeit

für die Austragung aus dem Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse: die für Ihr Unternehmen für die Ausbildung zuständige Stelle (Kammer oder Regierungspräsidium), die auch den Ausbildungsvertrag eingetragen hat

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart hat dessen ausführliche Fassung am 13.09.2019 freigegeben.

Flina Kulturhalle

Mietweise Überlassung- überzeugende Vorteile für Ihre Veranstaltung. Es erwartet Sie ein innovatives Gebäude mit moderner Ausstattung, zu günstigen Konditionen in idyllischer Lage unterhalb des Fleiner Sandbergs.

Mehr erfahren

Flein erleben

Weinberge, Wald und weite Felder - Fleins mediteran anmutende Umgebung ist wie geschaffen, um sich bei einer längeren und auch kürzeren "Urlaubs-Auszeit" rundum wohl zu fühlen.

Mehr erfahren

Stellen­ausschreibungen

Alle offenen Stellen der Gemeinde Flein finden Sie hier in der Übersicht.

Mehr erfahren