Dienstleistungen: ChangeMe

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Gemeinde Flein
…auf der Sonnenseite Württembergs
Stellenangebote

Berufliche Aufstiegsfortbildung (AFBG) - Darlehen zurückzahlen

Haben Sie für eine berufliche Fortbildung eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meister-BAföG) in Anspruch genommen? Dann müssen Sie den Anteil, den Sie als Darlehen erhalten haben, zurückzuzahlen.

Dazu haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Rückzahlung in festgelegten monatlichen Beträgen ab dem vertraglich festgelegten Tilgungsbeginn
  • Vollständige Rückzahlung des gesamten Darlehens in einer Summe bereits vor Tilgungsbeginn
    In diesem Fall fallen keinerlei Zinsen für Sie an.
  • Vorzeitige Rückzahlung in Teilbeträgen von mindestens 500 Euro monatlich

Hinweis: Das Darlehen ist während der Fortbildung und einer anschließenden zweijährigen Karenzzeit, höchstens jedoch für sechs Jahre, zins- und tilgungsfrei. Mit Beginn der Rückzahlungspflicht können Sie zwischen einem festen Zinssatz und einem variablen Zinssatz wählen. Diese Zinssätze werden jeweils am 1. April und am 1. Oktober neu festgelegt. Der Zinssatz liegt in jedem Fall unter dem marktüblichen Zinssatz.

Können Sie aufgrund Ihrer finanziellen Situation vorübergehend die Raten nicht zahlen, kann die zuständige Stelle das Darlehen für zwölf Monate stunden.

Ihnen kann in folgenden Fällen ein Teil der Darlehensforderung erlassen werden:

  • bei erfolgreich abgeschlossener Weiterbildung: Es können Ihnen auf Antrag 25% des valutierenden Darlehens erlassen werden.
    Hinweis: Darlehen zum Lebensunterhalt und für das Meisterstück werden nicht berücksichtigt.
  • bei Existenzgründung: Es können Ihnen auf Antrag folgende Erlasse des auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens gewährt werden:
    • 33 %, wenn ein zusätzlicher Auszubildender oder eine zusätzliche Auszubildende eingestellt wurde, dessen oder deren Ausbildungsverhältnis seit mindestens 12 Monaten besteht,
    • 33 % für einen zusätzlichen Arbeitnehmer oder eine zusätzliche Arbeitnehmerin, dessen oder deren sozialversicherungspflichtiges unbefristetes Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens sechs Monaten besteht,
    • 66 % für einen zusätzlichen Auszubildenden oder eine zusätzliche Auszubildende und einen zusätzlichen Arbeitnehmer oder eine zusätzliche Arbeitnehmerin oder für zwei zusätzliche Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen, sofern die jeweiligen Beschäftigungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Hinweis: Bei einer bis zum 30.06.2009 erfolgten Existenzgründung können Ihnen auf Antrag 66% des auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens erlassen werden.

Voraussetzungen

Für die vorübergehende Stundung der Ratenzahlungen oder für einen Teilerlass der Darlehens müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Voraussetzungen für eine vorübergehende Stundung der Ratenzahlungen:

  • Ihr Einkommen muss unterhalb der jeweils geltenden Grenzen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) liegen. Diese betragen derzeit
    • 1.070 Euro für den Darlehensnehmer beziehungsweise die Darlehensnehmerin,
    • weitere 535 Euro für den Ehemann oder die Ehefrau beziehungsweise den Lebenspartner oder die Lebenspartnerin und
    • 485 Euro für jedes Kind.
  • bei Stundung zunächst für zwölf Monate, einer etwaigen Verlängerung oder einen Teilerlass des Darlehens aus sozialen Gründen:
    • Sie pflegen oder erziehen ein Kind, das bis zu zehn Jahre alt ist, oder betreuen ein Kind mit Behinderungen und
    • Ihre Arbeitszeit beträgt weniger als 30 Wochenstunden.

Hinweis: Nach Stundung und einer etwaigen Verlängerung kann die zuständige Stelle die Zahlung der gestundeten Raten ganz erlassen. Die Voraussetzungen für die Erlassbewilligung müssen für den gestundeten Zeitraum und für den Zeitpunkt der Antragsstellung auf Erlass vorliegen.

Voraussetzungen für einen Teilerlass wegen erfolgreich abgeschlossener Weiterbildungsmaßnahmen (gilt nur für Maßnahmen und Maßnahmeabschnitte, die ab dem 01.07.2009 begonnen haben):

  • Sie haben die Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen.

Voraussetzungen für einen Teilerlass wegen Existenzgründung:

  • Sie haben die Abschlussprüfung der geförderten Maßnahme bestanden.
  • Sie haben innerhalb von drei Jahren nach Abschluss Ihrer Qualifizierungsmaßnahme ein Unternehmen gegründet oder übernommen.
  • Sie sind mindestens ein Jahr seit dem Abschluss der Maßnahme selbständig tätig und tragen die überwiegende unternehmerische Verantwortung.
  • Sie beschäftigen
    • einen zusätzlicher Auszubildender oder eine zusätzliche Auszubildende seit mindestens 12 Monaten oder
    • einen zusätzlichen Arbeitnehmer oder eine zusätzliche Arbeitnehmerin, dessen oder deren sozialversicherungspflichtiges unbefristetes Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens sechs Monaten besteht oder
    • einen zusätzlichen Auszubildenden oder eine zusätzliche Auszubildende und einen zusätzlichen Arbeitnehmer oder eine zusätzliche Arbeitnehmerin oder für zwei zusätzliche Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen nach den oben genannten Beschäftigungsvoraussetzungen.
      Hinweis: Bei den Beschäftigungsverhältnissen handelt sich um dauerhaft angelegte Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse, die ungekündigt fortbestehen. Die Beschäftigungsverhältnisse müssen bei Beantragung des Darlehensteilerlasses noch bestehen.

Verfahrensablauf

Etwa 30 Tage vor dem vertraglich festgelegten Tilgungsbeginn erhalten Sie ein Informationsschreiben. Darin informiert Sie die KfW über den Tilgungsbeginn und weist Sie noch einmal auf die geltenden Darlehensbedingungen hin.

Eine Stundung der Raten oder den Teilerlass wegen Existenzgründung können Sie schriftlich bei der KfW beantragen.

Hinweis: Für die Zahlung der monatlichen Raten müssen Sie der KfW eine Einzugsermächtigung erteilen. Die Raten werden jeweils zum Monatssende eingezogen. Das Konto, von dem die Raten abgebucht werden, haben Sie bereits im Darlehensvertrag angegeben. Sollte sich Ihre Kontoverbindung geändert haben, müssen Sie das der KfW unverzüglich mitteilen.

Fristen

Das Darlehen müssen Sie innerhalb von 10 Jahren mit einer gesetzlich festgelegten monatlichen Rate von mindestens 128 Euro zurückzahlen.

Wenn Sie eine Stundung der Raten oder einen Teilerlass der Darlehensforderung erhalten möchten, müssen Sie dies der KfW so früh wie möglich mitteilen.

Unterlagen

bei Antrag auf Stundung der Raten: aktuelle Nachweise über Ihre Einkommenssituation (z.B. Gehaltsbescheinigung, Arbeitslosengeldbescheid, Rentenbescheid)

  • bei Antrag auf Leistungserlass: beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses
  • bei Antrag auf Teilerlass wegen Existenzgründung:
    • Gewerbeanmeldung oder Auszug aus dem Handelsregister
    • Prüfungszeugnis
    • Nachweis über die sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter
    • bei Kapital- oder Personengesellschaften: Kopie des Gesellschafter- und eventuell des Geschäftsführervertrages

Kosten

für die Beantragung von Stundung oder Teilerlass: keine

Zuständigkeit

die KfW Bankengruppe - Förderbank

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat dessen ausführliche Fassung am 14.10.2016 freigegeben.

Flina Kulturhalle

Mietweise Überlassung- überzeugende Vorteile für Ihre Veranstaltung. Es erwartet Sie ein innovatives Gebäude mit moderner Ausstattung, zu günstigen Konditionen in idyllischer Lage unterhalb des Fleiner Sandbergs.

Mehr erfahren

Flein erleben

Weinberge, Wald und weite Felder - Fleins mediteran anmutende Umgebung ist wie geschaffen, um sich bei einer längeren und auch kürzeren "Urlaubs-Auszeit" rundum wohl zu fühlen.

Mehr erfahren

Stellen­ausschreibungen

Alle offenen Stellen der Gemeinde Flein finden Sie hier in der Übersicht.

Mehr erfahren