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Gemeinde Flein
…auf der Sonnenseite Württembergs
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Verkauf von gemeindeeigenen Wohnbauplätzen im Neubaugebiet „Leimengrubenäcker II“

Die Gemeinde Flein veräußert im Baugebiet ”Leimengrubenäcker II” folgende Bauplätze für Einzel- und Doppelhäuser:

 
  • Bauplätze Nr. 2-4, 7-9, 13-17 und 18-20
    an Einzel- oder Paarbewerber zur Bebauung mit einem Einzelhaus 
  • Bauplätze Nr. 1, 5, 6, 10, 11, 12
    an Bauherrengemeinschaften zur Bebauung mit einem Doppelhaus
 

Lage und Größe der Grundstücke ergeben sich aus dem abgedruckten Verkaufsplan.

Angaben zur Bebaubarkeit der Grundstücke ergeben sich aus dem geltenden Bebauungsplan „Leimengrubenäcker II“ (https://www.flein.de/leben-wohnen/bauen-werte/bebauungsplaene). Nähere Auskünfte zur Bebaubarkeit der Grundstücke erhalten Sie beim Bauamt der Gemeindeverwaltung, Frau Annika Gärtner, Rathaus, Zimmer 1.20, Tel.: 07131 5007-42, Mail: annika.gaertner(@)flein.de .

Für den Verkauf der Wohnbauplätze gelten die vom Gemeinderat am 21. März und 16. Mai 2024 beschlossenen und im Anschluss veröffentlichten Vergaberichtlinien sowie u.a. folgende Verkaufsbedingungen:

  1. Der Verkaufspreisbeträgt 750,00 EUR/m². Darin sind die anteiligen Kosten für die Vermessung, die Erschließungsanlagen im Baugebiet, die satzungsgemäßen Wasserversorgungs- und Abwasserbeiträge sowie die Kosten für die Grundstücksanschlüsse an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung bereits enthalten.
  2. Die Gemeinde gewährt Familien mit Kindern einen Rabatt von 5.000 EUR je Kind unter 18 Jahren. Dieser Zuschuss wird mit den Grunderwerbskosten bei Vertragsabschluss verrechnet. Werden innerhalb von 5 Jahren nach Kaufvertragsabschluss weitere Kinder geboren, wird ebenfalls je Kind ein Rabatt von 5.000 EUR gewährt.
  3. Die Bauplätze müssen innerhalb von 4 Jahren mit einem bezugsfertigen Wohnhaus bebaut und anschließend mindestens 5 Jahre selbst bewohnt werden.
  4. Die Bauplätze werden bevorzugt an Bewerber mit örtlichem Bezug (=Einheimischenmodell) vergeben nach einem Punktekatalog mit Ortsbezugs- und Sozialkriterien (zweistufiges Verfahren über die Plattform BAUPILOT).
  5. Gewerbliche Unternehmen, die Baugrundstücke zur Weiterveräußerung erwerben wollen, kommen als Käufer der genannten Grundstücke nicht in Frage.

Bewerbungen sind möglich im Zeitraum 20. Juni bis 31. Juli 2024.
Nachweise und geforderte Unterlagen zur Bewerbung müssen der Gemeinde Flein spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Bewerbungsschluss – bis spätestens 14. August 2024 – vorliegen (Uploadfrist/Einreichungsfrist).

Das zweitteilige Bewerbungsverfahren ist in den Vergaberichtlinien näher beschrieben. Danach sind Bewerbungen innerhalb der genannten Frist bevorzugt digital über die Plattform BAUPILOT einzureichen. Es besteht auch die Möglichkeit, die Bewerbung schriftlich bei der Gemeinde Flein persönlich abzugeben oder ihr per Einschreiben mit dem Vermerk „Bewerbung Wohnbauplatz“ zuzusenden. Die notwendigen Bewerbungsformulare hierfür können bei der Gemeindeverwaltung Flein, Kellergasse 1, 74223 Flein abgeholt bzw. angefordert werden.   

Nähere Auskünfte zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie beim Liegenschaftsamt der Gemeindeverwaltung, Frau Susanne Katz (persönlich erreichbar Mo, Mi-Fr von 8.00 bis 12.30 Uhr), Rathaus, Zimmer 1.19, Tel.: 07131 5007-46, Mail: susanne.katz(@)flein.de

gez.
Alexander Krüger
Bürgermeister

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