Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund einer Systemumstellung in der Finanzverwaltung zum 1. Januar 2025 werden die Bescheide für Gebühren, Beiträge, Steuern und Mieten/Pachten einmalig mit Verzögerung von der Finanzverwaltung erstellt.
Die Abbuchung bei vorliegenden SEPA Lastschrift Mandaten wird von der Finanzverwaltung einmalig ausgesetzt.
Diejenigen, die ihre Gebühren, Beiträge und Steuern selber überweisen, dürfen keine Überweisungen im Januar 2025 tätigen da zu diesem Zeitpunkt noch kein neuer Bescheid vorliegt.
Diejenigen, die Daueraufträge für die Bezahlung der Gebühren, Beiträge und Steuern haben, müssen diese zum 31.12.2024 beenden! Es dürfen im Januar 2025 keine Zahlungen mit alten Daueraufträgen ausgeführt werden, da zu diesem Zeitpunkt noch kein neuer Bescheid vorliegt!
Nach der Zustellung der neuen Bescheide im Jahr 2025 dürfen Überweisungen und neue Daueraufträge nur unter Verwendung des genannten Buchungszeichens ausgeführt werden.
Das Buchungszeichen beginnt immer mit der Ziffer 5… .
Bitte achten Sie bei Daueraufträgen generell darauf, dass nur die Beträge überwiesen werden, die zu den Fälligkeiten im Bescheid aufgeführt sind.
Die bereits erteilen SEPA Lastschrift Mandate haben auch in dem neuen Finanzsystem ihre Gültigkeit, sodass nach Erstellung der neuen Bescheide im Jahr 2025 die Abbuchungen weiterhin fälligkeitsbezogen erfolgen.
Wir bitten um Berücksichtigung, dass durch die verzögerte Erstellung der Bescheide voraus- sichtlich im Februar 2025 zwei Monatsbeiträge auf einmal fällig (Januar und Februar 2025) werden.
Vielen Dank für ihr Verständnis.
Gemeinde Flein
Finanzverwaltung